Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Annerkennung der Liefer- und Leistungsbedingungen.

Preise
Grundsätzlich gelten die in unserer gültigen Preisliste aufgeführten Preise. Andere Preisvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Berechnung erfolgt in EURO zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen MWST. Bei Plänen /Zeichnungen wird einschl. Arbeitsrand gemessen und berechnet. Vom Auftraggeber gewünschte Probekopien oder Kopien die erforderlich sind um ein gewünschtes Format herzustellen, werden berechnet.

Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb 8 Tagen nach erfolgter Leistung und Rechnungseingang fällig. Der Kunde kommt in Verzug, nach Fälligkeit der Zahlung. Ist der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen zu berechnen.

Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Auftragnehmer gegen Auftraggeber zustehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welcher der Auftraggeber gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Auftragnehmer bedarf.

Urheberrecht
Der Auftraggeber erklärt alle Rechte ( Eigentums-, Urheberrecht und dgl. ) an dem für ihn zu bearbeitenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Bearbeitung gleichwohl entstehen könnten, die Haftung.

Lieferung
Versand und Lieferungen erfolgen unfrei auf Gefahr des Bestellers. Verbindliche Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung geltend gemacht werden.

Gewährleistung
Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Dichte, Tönung, Farbe und dgl. auftreten, die deswegen vorbehalten werden müssen. Schadensfälle an Originalen sind dem Auftragnehmer sofort zu melden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen sowie Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenlos Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Mängelrüge
Beanstandungen werden nur schriftlich unter Hinzufügung der Originale und der beanstandeten Arbeit berücksichtigt. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand
Westerburg